§15§§Die zentralen Fragen lauten, wie und seit wann Policey-Normen umschrieben werden können und ob sie sich regional unterschiedlich entwickelten und verbreiteten. Der dritte Band eröffnet erstmals für Bayern mit edierten Quellen einen systematischen Blick, wie die Reichsgesetzgebung auf die Statuten territorialer und städtischer Policey wirkte.§ §03§Die Quellen A. Märkte und Städte 1. Reichs- und Residenzstädte 2. Landstädte und Märkte B. Die geistlichen Staaten 1. Reichsstände 2. Regensburger Stifte und Stadtklöster C. Die weltliche Staaten 1. Die Reichsstände 2. Nachgesessene D. Das Alte Reich Regensburger Reichstagsordnung 1641 Regensburger Reichstagsordnung 1663 §12§"Mit den [insgesamt erschienen] drei Bänden Polizeiordnungen wird ein außerordentlich umfangreiches Quellenmaterial zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, zur Rechtsordnung und zum täglichen Leben in weiten Teilen Süddeutschlands der frühen Neuzeit der Forschung zugänglich gemacht." Wilhelm Volkert in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte, 73 (2010) 1 "Die von Wolfgang Wüst begründete und herausgegebene Reihe 'Die 'gute' Policey im Reichskreis' ist ein wichtiges Hilfsmittel bei der Beschäftigung mit der Normsetzung innerhalb der Reichskreise des Alten Reiches und dient als willkommener Ersatz für die Forschung wohl kaum zu leistende umfängliche oder gar vollständige Edition von Policeyordnungen." Frank Kleinehagenbrock in: Vierteljahresschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 94 (2007) 3