Wunsiedel: Billigung, Verherrlichung, Rechtfertigung : Das Verbot nazistischer Meinungen in Deutschland und den USA (Schriften zum Öffentlichen Recht)

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§06§Mit der Bestätigung der Verfassungskonformität des§130 Abs. 4 StGB rührt der Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts an die Grundfesten der Meinungsfreiheitsdogmatik des Grundgesetzes. Ausgehend von dieser richtungsweisenden Entscheidung untersucht Fohrbeck die Rechtmäßigkeit und verfassungspolitische Sinnhaftigkeit von Redebeschränkungen im Spannungsfeld von Grundrechtsschutz und wehrhafter Demokratie und vergleicht die hiesige gesellschaftliche und rechtliche Situation mit der in den USA. §15§Das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) ist nur unter strengen Anforderungen einschränkbar. Gleichwohl findet es seine Grenzen dort, wo Strafgesetze Äußerungen sanktionieren. Mit der Bestätigung der Verfassungskonformität des§130 Abs. 4 StGB rührt der Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts an die Grundfesten der Dogmatik des Rederechts. Diese Entscheidung nimmt Fohrbeck zum Anlass, um im Spannungsfeld von Grundrechtsschutz und wehrhafter Demokratie straf- und verfassungsrechtliche Instrumente im Kampf gegen extremistische Meinungsäußerungen auf ihre Rechtmäßigkeit und verfassungspolitische Sinnhaftigkeit zu untersuchen. Dabei vergleicht er die gesellschaftliche und rechtliche Situation mit der in den USA und diskutiert Vorschläge zur Freiheit wahrenden und Demokratie sichernden Auflösung des in Zeiten von NSU-Prozess und zweitem NPD-Verbotsverfahren hochaktuellen Konfliktes. §03§Einleitung§§1. Grundlagen und Problemstellung§§2. Verfassungsrechtliche Dimensionen des Wunsiedel-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts§§Die Geschichte der Wunsiedel-Demonstrationen und ihre juristische Aufarbeitung - Rechtliche Problemschwerpunkte des Wunsiedel-Beschlusses - Stellungnahme: Das Verbot (rechts)extremistischer Meinungsäußerungen nach Wunsiedel§§3. Das Strafrecht als Instrument der Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie§§Verbindliche verfassungsrechtliche und internationale Vorgaben für die Bestrafung speziell nach 130 IV StGB - Allgemeine grundgesetzliche Anforderungen an strafrechtliche Sanktionen sowie ihre Erfüllung in 130 IV StGB und dessen Anwendung - Stellungnahme: Der missglückte Versuch einer angemessenen Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie§§4. Rechts- und verfassungsvergleichende Betrachtung: Das Verbot von Meinungsäußerungen in Deutschland und in den Vereinig §03§ten Staaten von Amerika§§Das Grundrecht der Meinungsfreiheit in den USA: Garant der Demokratie und damit schlechthin höchster Verfassungswert - Die Straffreiheit der Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung des Nationalsozialismus und funktional äquivalenter Situationen in den USA - Stellungnahme: Keine unreflektierte Übernahme, sondern vorsichtige Orientierung am US-amerikanischen Verständnis in Grenzfragen der Meinungsfreiheit§§5. Lösungsansätze im Konflikt um die Grenzen der Meinungsfreiheit zur Sicherung der freiheitlichen Demokratie§§Die Unglaubwürdigkeit einer wertneutralen Umformulierung des 130 IV StGB zum »allgemeinen Gesetz« im Sinne des Art. 5 II GG - Die unglückliche Idee der Aufnahme eines antinationalsozialistischen Grundkonzepts in das Grundgesetz - Die zur Wahrung der Balance zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie unabdingbare Streichung des 130 IV StGB - Fazit: Streichung des 130 IV StGB bei Kompensation mittels konsequent §03§er Anwendung verbleibender Straftatbestände als Kompromiss zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie§§6. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick§§Literatur- und Sachwortverzeichnis

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