Die Raumordnung steht seit der Föderalismusreform I und dem ROG 2009 im Fokus verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Diskussion. Die Arbeit wählt die Perspektive der Regionalplanung mit ihrer außergewöhnlichen Organisationsvielfalt: Insgesamt gibt es Regionalplanung in 12 Bundesländern mit 107 Planungsregionen und 20 mehr oder weniger unterschiedlichen Organisationsformen. In einem aufwendigen Bundesländervergleich wird die Stellung der Rechtsträger der Regionalplanung im Verfassungs- und Verwaltungsrecht entfaltet.