Behandelt werden die späte Ausdifferenzierung der Steuerrechtswissenschaft und ihre Verortung im juristischen Disziplinspektrum, ihr Verhältnis zum öffentlichen und zivilen Recht, ihr oft befremdliches Streben nach Steuergerechtigkeit, nach der Ordnung und wissenschaftlichen Systematisierung ihres oft recht dynamischen und widerspruchsvollen Gegenstandes. Der Text sucht schließlich Gründe für die besonders ausgeprägte Verfassungsaffinität der Steuerrechtswissenschaft und leuchtet Perspektiven und Stärken der Steuerrechtswissenschaft im inter- und intradisziplinären Diskurs aus.