Die Arbeit befasst sich mit der Zulässigkeit anlassunabhängiger polizeilicher Recherchen in verschiedenen Kommunikationsdiensten des Internets zum Zwecke des Auffindens strafrechtlich relevanter Inhalte. Der polizeilichen Aufklärungstätigkeit stellt der Autor die Rahmenbedingungen sozialer Interaktion im Web 2.0 gegenüber und untersucht vor diesem Hintergrund die strafprozessuale und verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Maßnahme. 〓»The Infringement of Constitutional Rights by Random Internet Searches - Illustrated on Social Media Services«The author examines whether criminal investigations in the form of random internet searches can be seen as an infringement on constitutional rights of internet users. Taking into account the evolution of the internet, progressing from the 90's World Wide Web to the Web 2.0 of the late 2000's and the further digitalization of everyday life, he argues for a holistic view that respects users' right to privacy and self-determination in social media. 1 EinführungEinleitung - Gegenstand der Untersuchung - Konzeption und Gang der Untersuchung 2 GrundlegungFreiheit und Sicherheit: zum Verhältnis von Strafverfahrens- und Verfassungsrecht - Rahmenbedingungen sozialer Entfaltung im virtuellen Raum - Erscheinungsformen kriminellen Verhaltens in Usenet, Internetforen und sozialen Netzwerken - Grundlegendes zur anlassunabhängigen Aufklärung des Internets 3 Die Grundrechtsrelevanz der anlasslosen Aufklärung des Internets am Beispiel der hier untersuchten DiensteGrundrechtsrelevanz des Social Webs (Schutzbereich) - Der Eingriffscharakter der anlassunabhängigen Aufklärung des Internets - Rechtfertigung (Schranken) - Konsequenzen für den weiteren Verfahrensgang 4 Zusammenfassende Gesamtbetrachtung 5 Zentrale ThesenLiteraturverzeichnisSachregister Florian Eisenmenger studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und dem University College Cork (Irland). Nach seiner Ersten Juristischen Prüfung 2010 absolvierte er den Juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Nürnberg, wo er 2012 die Zweite Juristische Staatsprüfung ablegte. Während seiner Promotionszeit arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht & Wirtschaftsstrafrecht (Prof. Dr. Joachim Vogel ) der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit Herbst 2015 ist er als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftsrechtskanzlei in München tätig.