Fallrepetitorium Familien- und Erbrecht (Springer-Lehrbuch) (2008. 220 S. 23,5 cm)

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Das Fallrepetitorium Familien- und Erbrecht erläutert den examensrelevanten Stoff anhand von Fällen, die grundlegenden BGH-Entscheidungen nachgebildet sind. Die Lösungen sind im Gutachtenstil ausgearbeitet und angereichert mit vertiefenden Hinweisen. Das Werk soll fortgeschrittenen Studierenden, insbesondere Schwerpunktstudierenden und Examenskandidaten, Gelegenheit bieten, ihr Wissen auf Fälle anzuwenden und speziell die Bearbeitung von Examensklausuren zu trainieren. Gleichzeitig dienen die Fälle der Erarbeitung, Wiederholung und Vertiefung des materiellen Rechts.

Das Fallrepetitorium Familien- und Erbrecht erläutert den examensrelevanten Stoff anhand von Fällen, die grundlegenden BGH-Entscheidungen nachgebildet sind. Die Lösungen sind im Gutachtenstil ausgearbeitet und angereichert mit vertiefenden Hinweisen. Das Werk soll fortgeschrittenen Studierenden, insbesondere Schwerpunktstudierenden und Examenskandidaten, Gelegenheit bieten, ihr Wissen auf Fälle anzuwenden und speziell die Bearbeitung von Examensklausuren zu trainieren. Gleichzeitig dienen die Fälle der Erarbeitung, Wiederholung und Vertiefung des materiellen Rechts.

Familienrecht.- Fall 1: Grenzen der Mithaftung.- Fall 2: Meins, deins, unseres?.- Fall 3: Verliebt, verlobt, vergesellschaftet?.- Fall 4:Einem geschenkten Haus schaut man nicht auf die Belastung?.- Fall 5: Auf dem Spielplatz.- Fall 6: Vater und Sohn.- Fall 7: Wer Treue verspricht, muss ewig zahlen?.- Erbrecht.- Fall 8: Auch Erben können irren.- Fall 9: Alles nur eine Formfrage.- Fall 10: Beim nächsten Mann wird alles anders.- Fall 11: Geschenkt ist geschenkt - oder etwa nicht?.- Fall 12: Einer für alle oder alle für einen?.- Fall 13: Wir wollen beide nur dein Bestes - dein Geld!.

Anne Röthel, geboren 1968 in Bochum, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Clermont-Ferrand. Nach einer verfassungsrechtlichen Promotion habilitierte sie sich an der Universität Erlangen-Nürnberg über "Normkonkretisierung im Privatrecht". Für ihre weiteren Forschungen erhielt sie ein Heisenberg-Stipendium, bevor sie im Jahr 2004 einen Ruf an die Bucerius Law School auf einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht annahm. Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören das deutsche und ausländische Familien- und Erbrecht.

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