Die Autorin untersucht das Phänomen des Verfassungswandels. Schwerpunkte sind hierbei dessen dogmatische Grundlagen, Ausprägungen und Grenzen unter Geltung des Grundgesetzes. Eine Folge dieser Grenzen ist die Unzulässigkeit der einfachgesetzlichen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ohne vorherige Änderung von Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz.
Die Autorin untersucht die Wandlungsfähigkeit des Grundgesetzes anhand des Phänomens des Verfassungswandels. Dieser Begriff beschreibt die Änderung einer Verfassungsnorm ohne Textänderung. Der Begriff des Verfassungswandels wird in der Staatsrechtslehre seit der Existenz von Verfassungen auf deutschem Staatsgebiet diskutiert. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die dogmatischen Grundlagen, Ausprägungen und Grenzen des Verfassungswandels unter Geltung des Grundgesetzes als rigider Verfassung. Grenzen dieser Wandlungsfähigkeit ergeben sich dabei vor allem im Hinblick auf die derzeit in Öffentlichkeit und Rechtslehre vieldiskutierte Frage nach der Zulässigkeit der einfachgesetzlichen Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ohne vorherige Änderung von Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz.
Verfassungsrechtliche Grundlagen und Herkunft Verfassungswandel - Entwicklung der Rechtsstellung Homosexueller, gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften - Aktueller verfassungsrechtlicher Schutzstand und Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes zur Absicherung des derzeitigen Schutzniveaus
Franziska Kramer studierte Rechtwissenschaften an der Universität Mannheim und schloss ihr Studium mit ihrer Promotion ab. Sie ist als Rechtsanwältin bei einer renommierten deutschstämmigen Kanzlei im Bereich Restrukturierung, Banking & Finance und Immobilienwirtschaftsrecht tätig.