Das Opfer im Strafverfahrensrecht : Zwischen europäischem Mindestschutz und deutschem Gestaltungsspielraum. Dissertationsschrift (Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien 165) (2019. 452 S. 210 mm)

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Der deutsche Gesetzgeber ist der Ansicht, mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz die seitens der EU vorgegebenen europäischen Mindeststandards, wie sie sich aus der Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU ableiten lassen, ausreichend umgesetzt zu haben. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist. Der deutsche Gesetzgeber hat die Tragweite dieser Mindeststandards, für die vereinzelt auch die Rechtsprechung des EGMR zur Auslegung der EMRK heranzuziehen ist, zumindest teilweise verkannt. Dieses Ergebnis wird von einer umfassenden Würdigung der deutschen Rechtslage zu den Opferrechten im Strafverfahrensrecht getragen, bei der auch verfassungsrechtliche und straftheoretische Erwägungen nicht zu kurz kommen, um den rechtspolitischen Nachholbedarf zu umreißen.

Der deutsche Gesetzgeber meint, mit dem 3. OpferRRG die von der EU gesetzten Mindeststandards der Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU umgesetzt zu haben. Der Autor stellt dar, dass dies teilweise nicht zutrifft. Es wird Rechtsprechung des EGMR zur EMRK einbezogen und auch verfassungsrechtliche und straftheoretische Erwägungen kommen nicht zu kurz.

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