Schutzwürdigkeit eingezogenen Vermögens : Der Wertungswiderspruch zwischen Vereinsgesetz und 263 StGB im Lichte der Gesamtrechtsordnung. Dissertationsschrift (Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien 172) (2024. 252 S. 210 mm)

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Ausgehend vom "IS-Fall" des BGH befasst sich die Autorin mit der Frage, ob Vermögen verbotener Vereine betrugsstrafrechtlich schutzwürdig ist. Sie analysiert einen Wertungswiderspruch zwischen vereins- und strafrechtlichen Wertungen. Das Werk erarbeitet Maßstäbe, die Wissenschaft und Praxis befähigen sollen, diesen zu erkennen und aufzulösen.

Ausgehend vom "IS-Fall" des Bundesgerichtshofs befasst sich die Autorin mit der Frage, ob Vermögen verbotener Vereine betrugsstrafrechtlich schutzwürdig ist. Die Autorin analysiert einen Wertungswiderspruch zwischen vereins- und strafrechtlichen Wertungen, der in folgender Konstellation vorliegt: Existiert aufgrund einer Verbotsverfügung weder der Verein als Rechtssubjekt noch das Vereinsvermögen, erzeugt die davon ausgehende Wertung einen Widerspruch, wenn sie von Strafgerichten nicht im Rahmen der Schutzwürdigkeit des Vermögens berücksichtigt wird.

Argumente, die für die Auflösung des Wertungswiderspruchs sprechen, werden aus der Gesamtrechtsordnung entwickelt. Im Fokus steht dabei das straf- und verfassungsrechtlich beleuchtete Argument der Einheit der Rechtsordnung. Das Werk erarbeitet Maßstäbe, die Wissenschaft und Praxis befähigen sollen, den Wertungswiderspruch zu erkennen und aufzulösen.

A. Einführung

I. Anlass der Untersuchung

II. Gegenstand der Untersuchung

III. Gang der Untersuchung

B. Einordnung des Widerspruchs zwischen Vereins- und Strafrecht

I. Analyse: Betrugsstrafrechtlicher Vermögensschutz

II. Analyse: Vereinsgesetzliche Einziehung

III. Der Wertungswiderspruch

IV. Fazit: Wertungswiderspruch muss beachtet werden

C. Betrachtung des Wertungswiderspruchs im Lichte der Gesamtrechtsordnung

I. Strafrechtliche Flankierung des Wertungswiderspruchs

II. Zivilrechtliche Flankierung des Wertungswiderspruchs

III. Verfassungsrechtliche Flankierung des Wertungswiderspruchs

IV. Fazit: Argumente für Berücksichtigung des Wertungswiderspruchs folgen aus Gesamtrechtsordnung

D. Eigener Lösungsansatz

I. Instrumente für die Auflösung des Wertungswiderspruchs

II. Einzelne Kriterien für das Vorliegen des Wertungswiderspruchs

III. Rechtsfolge

IV. Auseinandersetzung mit denkbarer Kritik

E. Anwendungsfälle und parallel gelagerter Wertungswiderspruch

I. Praktische Anwendungsfälle

II. Parallel gelagerter Wertungswiderspruch: Parteiverbot und Einziehung

III. Nicht geeignete Anknüpfungspunkte

IV. Fazit: Lösungsvorschlag ist praxistauglich

F. Zusammenfassung und Ergebnisse der Untersuchung

G. Literaturverzeichnis

Jennifer Seyderhelm studierte Jura an der Ludwigs-Maximilians-Universität München und an der University of Helsinki. Nach dem Zweiten Staatsexamen promovierte sie bei Prof. Dr. Matthias Jahn. Sie arbeitete daneben als Anwältin in einer internationalen und einer nationalen Kanzlei. Zurzeit ist sie als Juristin für eine Umweltrechtsorganisation tätig.

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