Die Ausgliederung des Kärntner Landesarchivs : Magisterarbeit (Akademische Schriftenreihe Bd. V380488) (2017. 84 S. 210 mm)

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§15§Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 3, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt (Institut für Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Am Beginn der Arbeit steht ein Kapitel, das einen Abriss der Geschichte des Kärntner Landesarchivs bis zur Ausgliederung im Jahr 1997 sowie die Motive für die Ausgliederung desselbigen beinhaltet. An dieses Kapitel anschließend folgt ein mit "Ausgliederung" bezeichnetes Kapitel, welches zum einen den Begriff definiert und auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Ausgliederungen eingeht. Zum anderen widmet sich dieses Kapitel ebenfalls den Grenzen der Übertragung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Aufgaben, wobei dabei immer im Speziellen auf das Archivwesen oder das Kärntner Landesarchiv Bezug genommen wird. Ebenfalls wesentlicher Bestandteil dieses Kapitels ist die Unterscheidung von Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung, sowie die Einordnung der Tät §15§igkeiten des Kärntner Landesarchivs in eben diese Kategorien. Ein nicht unerhebliches Problem dabei, welches ebenfalls thematisiert wird, stellt die sogenannte "schlichte Hoheitsverwaltung" dar.Das folgende Kapitel "Das Kärntner Landesarchiv" bespricht die wesentlichen Paragraphen des K-LAG. Es behandelt einerseits die Wahl der Anstalt als Form für die Ausgliederung des Archivs, sowie die wesentlichen Bestimmungen zur Organisation der Anstalt und darüber hinaus behandelt es die wesentlichen Bestimmungen über Mittelaufbringung und Aufsicht über das Kärntner Landesarchiv genauer.Das fünfte Kapitel widmet sich den für das Archivwesen besonders relevanten verfassungsrechtlichen Bestimmungen über Amtsverschwiegenheit und Auskunftspflicht sowie über Datenschutz und Informationsfreiheit. Im Zuge dessen erfolgt ebenfalls eine Darstellung der wesentlichen Benützungsbestimmungen des Kärntner Landesarchivs. Des Weiteren werden die Neuerungen im Zuge einer geplante Novelle des K LAG näher bes §15§chrieben. Eine Darlegung der Meinungen der Literatur im Bezug auf die Ausgliederung des Kärntner Landesarchivs ist Bestandteil des darauf folgenden Kapitels.Am Ende der Arbeit steht eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

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