Squeeze-Out im russischen und im deutschen Recht : Analyse des Rechtsinstituts zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre

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Das Rechtsinstitut des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre aus einer Aktiengesellschaft gegen eine Barabfindung existiert in Deutschland seit 2002. Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2004/25/EG wird das aktienrechtliche Rechtskonstrukt durch die im Jahre 2006 in das Übernahmerecht eingeführte Norm weiterentwickelt.
Eine wie in Deutschland existierende und sich ergänzende Dualität der Normen der Paragraph 327a ff. AktG und Paragraph 39a WpÜG kennt das russische Aktienrecht nicht. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre aus der Gesellschaft erfolgt dort i.d.R. gemäß Art. 84.8 ruAktG, das im Wege der Adoptierung der Europäischen Richtlinie 2004/25/EG in das russische Aktienrecht eingeführt wurde.
Diese Studie stellt die Squeeze-Out regelnden Normen der deutschen und russischen Rechtsordnung dar. Im Rahmen einer rechtsvergleichenden Analyse werden sowohl verfassungsrechtliche als auch verfahrenstechnische Fragen des Minderheitenschutzes erörtert, wesentliche Unterschiede der deutschen und russischen Regelungen herausgearbeitet sowie Vor- und Nachteile der Lösungsansätze der Rechtsprechung kritisch betrachtet werden.
Die vorliegende Studie soll des Weiteren Gedankenanstöße geben, wie man den Ausschluss der Minderheitsaktionäre unter Beachtung der landesspezifischen Unterschiede für alle Beteiligten optimaler gestalten kann. Der Blick in das ausländische Recht dient nicht nur dem juristischen Erfahrungsaustausch, sondern lässt Regelungen des eigenen Staates aus einer anderen Perspektive betrachten. Viktoria Groschewa, geboren 1981 in Aktjubinsk (Kasachstan), immigrierte 1994 mit ihren Eltern nach Deutschland und wuchs in Koblenz am Rhein auf. Sie studierte nach dem Fachabitur und der Ausbildung zur Verwaltungsfachengestellten Wirtschaftsrecht an der RheinMain Fachhochschule - University of Applied Sciences in Wiesbaden. Ihre Bachelorarbeit widmete sie dem russischen und deutschen Aktienrecht, um ihrem Interesse in Gesellschaftsrecht Genüge zu tun. Gleichzeitig nutzte sie die Gelegenheit, über den Tellerrand bzw. über die Grenze zu schauen und unterzog neben der deutschen übernahmerechtlichen Norm zur Regelung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre auch das russische Rechtsinstitut einer tiefgründigen Analyse. Nach dem erfolgreichen Abschluss ihres Studiums ist sie in der Rechtsanwaltskanzlei BRP Renaud & Partner als Wirtschaftsjuristin im Bereich des Kapitalmarktrechts tätig.

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