Gewerbliche Prozessfinanzierung und Staatliche Prozesskostenhilfe : Am Beispiel der Prozessführung durch Insolvenzverwalter (Schriften zum deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrecht)

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Ein Ziel der Neuregelungen der Insolvenzordnung war es, die Anfechtungsmöglichkeiten auszuweiten. Zugunsten der Gläubiger sollten im Rahmen der neuen Ordnungsfunktion des Insolvenzrechts vermehrt Ansprüche zur Masse gezogen werden, die von den Insolvenzverwaltern gerichtlich durchgesetzt werden müssen. Wegen unzulänglicher Massen sind die Insolvenzverwalter, wie auch bereits zu Zeiten der Konkursordnung, jedoch meist auf eine Fremdfinanzierung angewiesen: Entweder durch staatliche Prozesskostenhilfe oder mit Hilfe der Finanzierungsbereitschaft von Insolvenzgläubigern. Da beide Finanzierungsmöglichkeiten in der Praxis eher theoretischer Natur sind, blieb den Insolvenzverwaltern oftmals nur noch die Möglichkeit, das Klageverfahren auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu führen und damit in unzulässiger Weise privates Vermögen mit dem Insolvenzverfahren zu verbinden. Seit der Jahrtausendwende haben sich nun gewerbliche Prozessfinanzierer auf dem Markt etabliert und stellen für Insolvenzverwalter eine sinnvolle Finanzierungsalternative dar.

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Problemen, die sich im Zusammenspiel des Insolvenzverwalters mit der gewerblichen Prozessfinanzierung und der staatlichen Prozesskostenhilfe ergeben. Sie soll all denjenigen Verfahrensbeteiligten eine sinnvolle Hilfe sein, die in der täglichen Praxis mit den aufgezeigten Problemen konfrontiert werden.

Teil A. Einleitung

Teil B. Verhältnis zwischen gewerblicher Prozessfinanzierung und staatlicher Prozesskostenhilfe I. Gewerbliche Prozessfinanzierung II. Staatliches PKH-Verfahren III. Ergebnis

Teil C. Vorrangige Inanspruchnahme gewerblicher Prozessfinanzierung zur Vermeidung von Haftungsrisiken I. Summarische Prüfung der Erfolgsaussichten eines PKH-Antrages unter Einbeziehung der Massegläubiger II. Beschluss Gläubigerversammlung 160 InsO III. Befragung der Großgläubiger IV. Im Zweifel "engagementloser" PKH-Antrag V. Prozessfinanzierung im vorläufigen Verfahren VI. Haftungsrisiken des Insolvenzverwalters bei vorrangiger Inanspruchnahme von Prozessfinanzierung VII. Haftungsrisiken des Insolvenzverwalters bei unterlassener Inanspruchnahme von Prozessfinanzierung VIII. Praktischer Hinweis bei erfolgloser Finanzierungsanfrage und versagter Prozesskostenhilfe IX. Ergebnis

Teil D. Rechtspositionen des Prozessfinanzierers und des Insolvenzverwalters nach Vertragsschluss I. Vertraglich eingeräumte Sicherungsrechte II. Eingeschränkte Kostenübernahmeklauseln III. Sonstige vertragliche Vereinbarungen IV. Vertragliche Mitbestimmungs- und Druckklauseln V. Ergebnis

Teil E. Zusammenfassung der gesamten Arbeit

Anhang 1 Dienstleistungen des gewerblichen Prozessfinanzierers für den Insolvenzverwalter - Vereinbarkeit mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) I. Problemstellung II. Rechtsberatungsgesetz (RBerG) III. Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG-E) IV. Ergebnis

Anhang 2 Der Prozessfinanzierungsvertrag unter Betrachtung der Vorschriften der 305 bis 310 BGB I. Problemstellung II. Anwendbarkeit der 305 bis 310 BGB III. Ergebnis

Anhang 3 Unveröffentlichte Gerichtsentscheidungen

Dirk Böttger, Grafrath.

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