§15§Inwieweit haben die Heeresverfassungen und das jeweilige Soldatenbild die Entwicklung des Militärstrafrechts ihrer Epoche beeinflusst? Die Antwort darauf beginnt mit einem kursorischen Überblick über das römische Militärstrafrecht und die Entwicklungen im Mittelalter, über die Heeresreform der schweizerischen Eidgenossenschaft an der Schwelle zur Frühen Neuzeit und den Neuerungen der Schweden während des Dreißigjährigen Krieges. Hauptsächlich untersucht der Verfasser die preußischen Heeresreformen und ihre Folgen, deren Einfluss auf das Militärstrafrecht selbst heute noch nachweisbar ist. Weitere Schwerpunkte bilden die Zeit des Dritten Reiches und das Verhältnis von Militärreform und Militärstrafrecht in der DDR. In jeder dieser Epochen werden überraschende Zusammenhänge zwischen den Heeresverfassungen, dem Soldatenbild und dem Militärstrafrecht festgestellt. Der letzte Abschnitt der Arbeit gilt der Bundesrepublik und ihrem Bemühen, für die Gestaltung des geltenden Militärstrafre §15§chts von den Wertungen des Grundgesetzes her die Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen.