Wettbewerbsverzerrende Praktiken nehmen permanent zu. Im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatz stellt das Nebeneinander von 28 nur zum Teil harmonisierten Zivilrechtsordnungen die durch Preisabsprachen Geschädigten vor fast unüberwindbare Hindernisse. Der Autor hat sich der Aufarbeitung dieser Probleme an der Schnittstelle von Kartellrecht und internationalem Privatrecht gewidmet und ein neues, in sich geschlossenes System zur Verbesserung des private enforcement von Kartellrecht entwickelt.