Reine Vermögensschäden im Europäischen Internationalen Deliktsrecht. : Zuständigkeit und anwendbares Recht. (Schriften zum Internationalen Recht)

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Im internationalen Privatrecht herrscht bei der Lokalisierung grenzüberschreitender Vermögensdelikte große Rechtsunsicherheit. Statt einer vorhersehbaren Anknüpfung dominieren sowohl im Zuständigkeits- als auch im Koordinationsrecht Einzelfallentscheidungen. Das Problem bestand bereits zu Zeiten des deutschen Reichsgerichts; gelöst wurde es selbst vom EuGH nicht. Die Arbeit zeigt, weshalb die Tatortanknüpfung für Vermögensdelikte ungeeignet ist, und erarbeitet konkrete Regelungsvorschläge. »Pure Economic Loss in European Private International Law. Jurisdiction and Applicable Law«In private international law, localisation of cross-border torts that result in pure economic loss is unpredictable. Both jurisdiction and applicable law are dominated by case-by-case decisions. The problem already existed at the time of the German Reichsgericht and it has not been solved by the ECJ yet. The thesis shows why the place of damage is an unsuitable connecting factor for pure economic loss cases and develops reform proposals. Einleitung1. Reine Vermögensschäden. Beschreibung und materiellrechtliche Behandlung: Erläuterung und Abgrenzung - Beispielsfälle reiner Vermögensschäden - Rechtsordnungsübergreifende Betrachtung2. Vermögensdelikte in grenzüberschreitenden Konstellationen. Tatortprinzip: Legislativer Ausgangspunkt für mitgliedstaatliche Gerichte - Nationale Rechtsordnungen3. Status quo des Untersuchungsgegenstandes: Zuständigkeit - Anwendbares Recht - Zwischenergebnis4. Methode und Gang der Untersuchung5. Lokalisierung grenzüberschreitender Vermögensdelikte in der Rechtsprechung. Fallgruppenbetrachtung: Informationsdelikte - Untreuedelikte - Prospekthaftungsfälle - Unerlaubtes Erbringen von Finanzdienstleistungen - Rating - Kartellrecht - Sonstige Fälle6. Zusammenfassung der Ergebnisse: Rechtsprechungsanalysen - Position der Rechtswissenschaft - Eigene Position - Schlussfolgerungen in Thesenform7. Regelungsvorschläge: Zuständigkeit - KoordinationsrechtEntscheidungs-, Literatur- und Stichwortverzeichnis Hannes Meyle studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München sowie an der Université de Genève, Schweiz. Er absolvierte das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München und legte 2015 das 2. Staatsexamen ab. Von 2015 bis 2020 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Europäisches Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Université de Genève tätig. 2020 wurde er an der Université de Genève promoviert. Er ist derzeit bei einer Wirtschaftskanzlei in Zürich tätig

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