Verbraucherrechtsverletzungen werden trotz hoher Gesamtsummen häufig nicht gerichtlich verfolgt, denn bei geringen Einzelschäden bietet der Zwei-Parteien-Prozess keinen Klageanreiz. Das beeinträchtigt die Funktionen des Haftungsrechts, und die EU beabsichtigt, dem durch kollektive Rechtsschutzinstrumente entgegenzuwirken. Die Autorin untersucht die Gesetzgebungskompetenz der EU zum Erlass eines kollektiven Klageverfahrens im Verbraucherrecht. Auf Grundlage der Kompetenz des Art.81 AEUV entwickelt sie eine europäische Verbraucherverbandsklage auf Gewinnabschöpfung. Die europäische Verbraucherverbandsklage auf Gewinnabschöpfung