§06§Die als Standardwerk zu bezeichnende Monographie befaßt sich mit der Abschichtung von Täterschaft und Teilnahme im Strafrecht. Sie enthält eine umfassende Ausarbeitung der Lehre von der Tatherrschaft als dem überwiegend, aber nicht ausschließlich maßgebenden Kriterium der Abgrenzung. §15§Roxins Buch ist seit seinem ersten Erscheinen (1963) zu einem Klassiker der strafrechtswissenschaftlichen Literatur geworden. Es ist die umfangreichste Monographie über die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im deutschen Strafrecht. Die Neuauflage bringt neben dem, wie immer unveränderten, Hauptteil des Buches einen durchgreifend bearbeiteten und erweiterten "Schlußteil 2006". Darin wird die gesamte Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte zu den Fragen der Täterlehre umfassend dokumentiert und kritisch analysiert. §01§Claus Roxin, Ludwig-Maximilians-Universität, München.