Zwischen Einmischung und Nothilfe : Das Problem der "humanitären Intervention" aus ideengeschichtlicher Perspektive (Quellen und Studien zur Philosophie)

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Lässt sich der Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz der Menschenrechte innerhalb fremder Staaten rechtfertigen? Die Arbeit beleuchtet die Frage nach der Rechtfertigung humanitärer Interventionen. Dazu werden Interventionsargumente in der Geschichte des politischen Denkens ausgehend von Wurzeln in Antike und Mittelalter über die Kriegsethik der spanischen Spätscholastik, das politische Denken der Neuzeit bis zur Kritik jeglicher Form von Interventionen vor dem Hintergrund der Dominanz des Souveränitätsprinzips im politischen Denken des 18. Jahrhunderts rekonstruiert. Vor diesem Hintergrund argumentiert der Autor dafür, dass die Souveränität der Staaten nicht unabhängig vom Schutz der grundlegenden Menschenrechte ihrer Bürger gedacht werden kann. Staaten haben eine primäre Verantwortung für den Schutz ihrer Bürger, die, wenn der einzelne Staat sie nicht erfüllt, als sekundäre Verantwortung auch der Staatengemeinschaft als Schutzverantwortung (responsibility to protect) zukommt und militärische Interventionen im Falle massiver Menschenrechtsverletzungen als letztes Mittel erlaubt.

Lässt sich der Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz der Menschenrechte innerhalb fremder Staaten rechtfertigen? Die Arbeit beleuchtet die Frage nach der Rechtfertigung humanitärer Interventionen. Dazu werden Interventionsargumente in der Geschichte des politischen Denkens ausgehend von Wurzeln in Antike und Mittelalter über die Kriegsethik der spanischen Spätscholastik, das politische Denken der Neuzeit bis zur Kritik jeglicher Form von Interventionen vor dem Hintergrund der Dominanz des Souveränitätsprinzips im politischen Denken des 18. Jahrhunderts rekonstruiert. Vor diesem Hintergrund argumentiert der Autor dafür, dass die Souveränität der Staaten nicht unabhängig vom Schutz der grundlegenden Menschenrechte ihrer Bürger gedacht werden kann. Staaten haben eine primäre Verantwortung für den Schutz ihrer Bürger, die, wenn der einzelne Staat sie nicht erfüllt, als sekundäre Verantwortung auch der Staatengemeinschaft als Schutzverantwortung (responsibility to protect) zukommt und militärische Interventionen im Falle massiver Menschenrechtsverletzungen als letztes Mittel erlaubt.

Sebastian Laukötter, Westfälische Wilhelms-Universität Münster.

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