Faschistinnen vor Gericht : Italiens Abrechnung mit der Vergangenheit (Transfer) (2019. VIII, 186 S. 1 col. ill. 240 mm)

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Nach dem Waffenstillstand in Norditalien wurde 1943 die Italienische Sozialrepublik (RSI) gegründet. Sie hatte bis 1945 unter der Leitung von Mussolini und mit Nazi-Deutschland verbündet Bestand, während die Alliierten von Süden her die Halbinsel einnahmen. In diesen Jahren kämpften auch viele Frauen für die RSI. Zum Teil waren sie "bewaffnete Frauen", die als Mitglieder von Banden und "schwarzen Brigaden" an Razzien und Massakern teilnahmen, Morde begingen, und Zivilisten und Partisanen folterten. Andere arbeiteten für die deutsche Spionage oder die politischen Behörden der RSI; sie denunzierten Juden und Partisanen, trugen aktiv zu deren Gefangennahme und sehr oft auch zu deren Tod bei. Nach Ende des Krieges wurden ihnen wegen "Kollaboration mit dem deutschen Eindringling" der Prozess gemacht und sie wurden weitgehend verurteilt.

Anhand der Prozesse, der Urteile und der anschließenden Begnadigungen werden einige Themenkreise näher beleuchtet: die Beziehung zwischen Frauen und Faschismus; die Gründe, die sie zur RSI geführt hatten; Frauen im Krieg und ihr Verhältnis zur Gewalt; die harten Strafen oder Begnadigungen der Gerichte ihnen gegenüber; erfolgreiche Strategien, um Anschuldigungen abzustreiten oder sich zu verteidigen; die Haltung der öffentlichen Meinung.

§15§§ Nach dem Waffenstillstand in Norditalien wurde 1943 die Italienische Sozialrepublik (RSI) gegründet. Sie hatte bis 1945 unter der Leitung von Mussolini und mit Nazi-Deutschland verbündet Bestand, während die Alliierten von Süden her die Halbinsel einnahmen. In diesen Jahren kämpften auch viele Frauen für die RSI. Zum Teil waren sie "bewaffnete Frauen", die als Mitglieder von Banden und "schwarzen Brigaden" an Razzien und Massakern teilnahmen, Morde begingen, und Zivilisten und Partisanen folterten. Andere arbeiteten für die deutsche Spionage oder die politischen Behörden der RSI; sie denunzierten Juden und Partisanen, trugen aktiv zu deren Gefangennahme und sehr oft auch zu deren Tod bei. Nach Ende des Krieges wurden ihnen wegen "Kollaboration mit dem deutschen Eindringling" der Prozess gemacht und sie wurden weitgehend verurteilt. § § Anhand der Prozesse, der Urteile und der anschließenden Begnadigungen werden einige Themenkreise näher beleuchtet: die Beziehung zwische §15§n Frauen und Faschismus; die Gründe, die sie zur RSI geführt hatten; Frauen im Krieg und ihr Verhältnis zur Gewalt; die harten Strafen oder Begnadigungen der Gerichte ihnen gegenüber; erfolgreiche Strategien, um Anschuldigungen abzustreiten oder sich zu verteidigen; die Haltung der öffentlichen Meinung. § §01§Cecilia Nubola, Fondazione Bruno Kessler - ISIG, Trento, Italia.

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