Trotz gemeinsamer internationaler (Aarhus Convention) und supranationaler (EU-Richtlinien) Verpflichtungen unterscheidet sich die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten in der EU aufgrund von unterschiedlichen Rechtsvorschriften sowie Rechtstraditionen. Ziel ist es, einen rechtsvergleichenden Überblick über die Beteiligungsrechte für Bürger in Deutschland und Italien als Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu geben, um zu einem harmonisierten Verständnis beizutragen.