Datenübermittlung in der Verwaltung (Europäische Hochschulschriften Recht)

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Datenübermittlungen in der öffentlichen Verwaltung sind nationale Vorgänge, die weitgehend europäischem Recht unterliegen. Fraglich ist, ob und inwieweit Rechtsanwendern und Gesetzgebung ein Spielraum eigener Entscheidungen und Regelungen verbleibt. Zudem ist fraglich, ob das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Grundrechtecharta Anwendung findet.

Übermittlungen personenbezogener Daten zwischen Stellen der deutschen öffentlichen Verwaltung sind originär nationale Vorgänge. Gleichwohl unterliegen sie weitgehend den EU-Datenschutzsekundärrechtsakten. Diese Rechtsakte geben zumindest in gewisser Weise vor, was eine Übermittlung ist, wann eine Ausnahme vom Verarbeitungsverbot greifen kann und welche Stellen als Absender und Empfänger in Betracht kommen. Ziel der Arbeit ist es herauszuarbeiten, wie weit die Harmonisierungswirkung des Unionsdatenschutzrechts geht und inwieweit nationalen Rechtsanwendern und der Gesetzgebung im Verwaltungsdatenschutzrecht ein eigener Regelungs- und Entscheidungsspielraum verbleibt und ein Datenübermittlungsregime national gestaltet werden kann. Für die Erarbeitung der Strukturvorgaben ist ferner fraglich, ob die Schutzstandards des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinsichtlich Datenübermittlungen vor dem Hintergrund des Datenschutzgrundrechts der EU-Grundrechtecharta weiterhin relevant sind.

Inhaltsverzeichnis - Abkürzungsverzeichnis - Einleitung - Kapitel 1 Normative Grundlagen von Datenübermittlungen in der öffentlichen Verwaltung - Kapitel 2 Die Übermittlung als Verarbeitungsform der Offenlegung - Kapitel 3 Verantwortliche als Empfänger und Absender von Datenübermittlungen in der öffentlichen Verwaltung - Kapitel 4 Anforderungen an Übermittlungen zwischen Verantwortlichen - Kapitel 5 Anforderungen an Weitergaben innerhalb der Verantwortlichen - Literaturverzeichnis.

Carsten Adrian studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Münster und Athen. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er beim Oberlandesgericht Köln. Aktuell ist er als Referent bei einer obersten Bundesbehörde in Bonn tätig.

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