Gesetze über die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten : Reichsbeamtengesetz Hinterbliebenenfürsorgegesetz Unfallfürsorgegesetz (3. Aufl. 1929. xii, 592 S. 244 mm)

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Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben. I. Gesetz, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten. Vom 31. März 1873 (RGBl. S. 61) mit allen Abänderungen.- II. Beamtenhinterbliebenengesetz. Vom 17. Mai 1907 (RGBl. S. 208) mit Änderungen.- III. Unfallfürsorgegesetz für Beamte und für Personen des Soldatenstandes. Vom 18. Juni 1901 (RGBl. 211) mit Änderungen.- IV. Auszug aus der Reichsverfassung. Vom 11. August 1919 (RGBl. 1383).- V. Verordnung über die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung des Reichsbeamtengesetzes. Vom 10. August 1928 (RGBl. I 369).- VI. Gesetz über die Pflichten der Beamten zum Schutze der Republik. Vom 21. Juli 1922 (RGBl. I 590).- VII. Verordnung über den Urlaub der Reichsbeamten und deren Stellvertretung. Vom 2. November 1874 (RGBl. 129).- VIII. Gesetz, betr. Erhöhung der Pensionen von Reichsbeamten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Vom 12. September 1919 (RGBl. 1653).- IX. Gesetz, betr. Die Pensionierung von Reichsbeamten infolge der Umgestaltung des Staatswesens. Vom 12. September 1919 (RGBl. 1654).- X. Gesetz über die Haftung des Reichs für seine Beamten. Vom 22. Mai 1910 (RGBl. 798).- XI. Gesetz über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstätten-bau. Vom 30. Juni 1927 (RGBl. I 133).- Alphabetisches Sachverzeichnis.

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