§15§Die Untersuchung zum Rechtsmissbrauch und seinen konkreten Erscheinungen beruht auf ca. 800 Gerichtsentscheidungen, vornehmlich des Bundesverfassungsgerichts, Bundesverwaltungsgerichts und des Bundessozialgerichts, sowie auf ca. 750 Literaturquellen. Sie zielt auf eine Schärfung der unklaren Konturen des Rechtsmissbrauch durch Bündelung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Missbrauchsfeststellungen und dient weiter der dogmatischen Erfassung und rechtsstaatlichen Anfrage an die Missbrauchsfigur, ehe sie mit 16 bilanzierenden Thesen zum Rechtsmissbrauch schließt. §01§Prof. Dr. jur. Christoph Knödler, vormals Richter am Verwaltungsgericht Regensburg, lehrt seit 2003 Recht an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften Nürnberg, Fakultät Sozialwissenschaften.