Regionalplanung als Gemeinsame Aufgabe von Staat und Gemeinden (Schriftenreihe der Österreichischen Gesellschaft für Raumforschung und Raumplanung (ÖGRR) .22) (1976. 351 S. 1 farb. Kt. 244 mm)

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1. 1. Die Untersuchung stellt das Recht und das Wirken regionaler Organisationen auf dem Gebiet der ortlichen und Oberortlichen Raumplanung dar. Sie diskutiert die Eignung vorfindlicher Modelle und entwickelt VorschUige zur Verbesserung und EinfOhrung regionaler Organisationen. Dabei verwendet sie den Begriff der Region - soweit er nicht im folgenden durch Zusatze konkretisiert und/oder modifiziert wird - unpratentios fOr Raume, die das Gebiet wenigstens von zwei Gemeinden umfassen, sich aber nicht mit dem Gebiet eines Landes decken. Eine Untersuchung, die damit letztendlich auf EinfOhrung und Ausbau regionaler Organisationen zielt, ist mit der Frage konfrontiert, ob Regionsbildung ungeachtet der mit lb. t verknOpften Belastung des VerwaltunQsgefOges durch eine weitere Entscheidungsebene sachlich gerechtfertigt ist. Regionsbildung kann dazu dienen, ein grOBeres Gebiet in besseruberschaubare Einheiten zu gliedern; sie kann dazu dienen, Diskrepanzen zwischen sozio-okonomisch gebotenem Planungsraum und vorfindlicher Verwaltungsgliederung zu OberbrOcken. Beiden Belangen mag durch eine Neugliederung der Verwaltung, erforderlichenfalls auch der Gemeinden, Lander bzw Kantone effektiver gedient sein. Neugliederungen sind aber oft nicht in dem vom Planungsinteresse gebotenen Umfange zu ver wirklichen, sei es, weil eine solche Neugliederung andere Nachteile mit sich bringen wOrde, im Einzelfalle auch allzu rasch durch sozio-okonomische Ent wicklungen uberholt sein konnte, sei es, weil rechtliche oder politische Hemmnisse mittelfristig unuberwindbar sind. Regionsbildung ist in diesen Fallen der Behelf, der tiefergreifende Reformen zwar nicht entbehrlich macht, aber die Schwelle unausweichlicher Reform, vor allem der Gebietsreform, anhebt. DarOber hinaus aber hat kommunale Zusammenarbeit in Formen regionaler Orga nisafion eine eigenstandige Bedeutung. 1. Einleitung.- Aufgabe, Gliederung, Methoden der Untersuchung.- 2. Österreich.- 2.1. Verwaltungsaufbau der Länder und Gemeindegebietsstruktur.- 2.2. Das Selbstverwaitungsrecht der Gemeinden.- 2.3. Zusammenarbeit der Gemeinden.- 2.4. Das Recht der Raumplanung.- 2.5. Die kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Flächenwidmungsplanung.- 2.6. Die Organisation der Regionalplanung.- 2.7. Grenzüberschreitende Planung (1) Bundesländer - Ausland (2) Zwischen Bundesländern (3) Bund - Ausland (4) Kommunale Zusammenarbeit.- 3. Bundesrepublik Deutschland.- 3.1. Verwaltungsaufbau der Länder und Gemeindegebietsstruktur.- 3.2. Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden und Landkreise.- 3.3. Zusammenarbeit der Gemeinden.- 3.4. Das Recht der Raumplanung.- 3.5. Die kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Flächennutzungsplanung.- 3.6. Die Organisation der Regionalplanung.- 3.7. Grenzüberschreitende Planung.- 4. Schweiz.- 4.1. Die kantonale und kommunale Gebietsstruktur.- 4.2. Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden.- 4.3. Zusammenarbeit der Gemeinden.- 4.4. Das Recht der Raumplanung.- 4.5. Stand der regionalen Organisation.- 4.6. Entwicklungstendenzen des schweizerischen Rechts der Regionalplanung.- 5. Eignung Der Modelle Für Die Aufgaben Der Raumordnung.- 5.1. Vorbemerkung.- 5.2. Aufgabenkatalog.- 5.3. Darstellung einzelner Modelle.- 6. Ausgewählte Rechtsprobleme Regionaler Zusammenarbeit in Österreich.- 6.1. Zur Abgrenzung von örtlicher und überörtlicher Raumplanung.- 6.2. Die Finanzierung von Gemeindeverbänden.- 6.3. Rechtsfragen grenzüberschreitender Planung.- 7. Modelle Für Die Österreichischen Bundesländer.- 7.1. Vorbemerkungen.- 7.2. Organisation von leitbildgemäßen Planungsräumen.- 7.3. Organisation von Planungsräumen mit den Merkmalen einesSchwerpunktraumes.- 7.4. Organisation von Planungsräumen mit den Merkmalen eines ländlichalpinen Raumes.- 7.5. Subregionale Organisationen.- 7.6. Grenzüberschreitende Regionen (ohne Wien und Umland).- 7.7. Wien und Umland.- 7.8. Zusammenfassung der Modellerwägungen für die österreichischen Bundesländer.- 8. Anhang.- 8.1. Anhang Österreich.- 8.2. Anhang Bundesrepublik Deutschland.- 8.3. Anhang Schweiz.- 8.4. Schemata regelungsbedürftiger Gegenstände bei der Errichtung von Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbänden.- 8.5. Katalog übertragbarer Aufgaben. Wolfgang Mühlbacher, geb. 1946 in Salzburg, studierter Jurist, begann seine Berufslaufbahn am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der juridischen Fakultät Salzburg. Entdeckte dann seine Liebe zur deutschen Sprache und unterrichtete von 1978-2008 am Musischen Gymnasium in Salzburg in den Fächern Deutsch und Psychologie/Philosophie, seit 1999 auch im maturafähigen Schwerpunktfach Literatur / Kreatives Schreiben. Parallel dazu unterrichtet Wolfgang Mühlbacher Didaktik an der Universität Salzburg und am Pädagogischen Institut des Bundes in Salzburg, bereitet Erwachsene auf die Berufsreifeprüfung Deutsch vor und leitet Fortbildungsveranstaltungen für DeutschlehrerInnen zum Thema Kreatives Schreiben und Journalistisches Schreiben. Walter Berka, geb. 1948; seit 1994 Universitätsprofessor am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Universität Salzburg.

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