Die Stärkung der Regionalfensterprogramme im Privaten Rundfunk als Mittel zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch den A : Dissertationsschrift (Studien zum deutschen und europäischen Medienrecht .32) (2008. 306 S. 210 mm)

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Die Novellierung des
25 Abs. 4 RStV durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollte eine Stärkung der Regionalfensterprogramme in ihrer vielfaltsichernden Funktion bewirken. Die Abhandlung stellt die Entwicklung regionaler Fensterprogramme dar, erläutert die Regelungsbestandteile des
25 Abs. 4 RStV und ihre Ausgestaltung durch die Fernsehfensterrichtlinie der Landesmedienanstalten und befasst sich mit der Frage, ob Regionalfensterprogramme tatsächlich ein verfassungsrechtlich legitimiertes Instrument zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Privatrundfunk darstellen oder ob durch die in
25 Abs. 4 RStV enthaltenen Verpflichtungen - insbesondere das Erfordernis der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung von Haupt- und Fensterprogrammveranstalter - die Programmfreiheit und unternehmerische Freiheit der betroffenen privaten Rundfunkveranstalter in verfassungswidriger Weise beschränkt werden.

§15§Die Novellierung des§25 Abs. 4 RStV durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollte eine Stärkung der Regionalfensterprogramme in ihrer vielfaltsichernden Funktion bewirken. Die Abhandlung stellt die Entwicklung regionaler Fensterprogramme dar, erläutert die Regelungsbestandteile des§25 Abs. 4 RStV und ihre Ausgestaltung durch die Fernsehfensterrichtlinie der Landesmedienanstalten und befasst sich mit der Frage, ob Regionalfensterprogramme tatsächlich ein verfassungsrechtlich legitimiertes Instrument zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Privatrundfunk darstellen oder ob durch die in§25 Abs. 4 RStV enthaltenen Verpflichtungen - insbesondere das Erfordernis der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung von Haupt- und Fensterprogrammveranstalter - die Programmfreiheit und unternehmerische Freiheit der betroffenen privaten Rundfunkveranstalter in verfassungswidriger Weise beschränkt werden. §03§Aus dem Inhalt : Definition der Regionalfensterprogramme und Abgrenzung zu anderen Fensterprogrammen - Entwicklung der Regionalfensterprogramme im Bereich des Privaten Rundfunks und jeweils zugrunde liegende Vorgaben durch den Gesetzgeber - Aktuelle Regelung des§25 Abs. 4 RStV nach der Reform durch den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und Ausgestaltung dieser Vorschrift durch die Fernsehfensterrichtlinie der Landesmedienanstalten -§25 Abs. 4 RStV - Verletzung der Grundrechte privater Rundfunkunternehmer? §01§Die Autorin: Julia Niebler wurde 1979 in München geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München von 1998 bis 2004 absolvierte sie ihre Referendarausbildung in München und New York. Seit 2006 arbeitet sie als Rechtsanwältin im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht für das Münchner Büro einer internationalen Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Rundfunkrecht, Werberecht und Jugendmedienschutz.

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