Wissenszurechnung im Umsatzsteuerrecht (Finanz- und Steuerrecht in Deutschland und Europa)

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Im Umsatzsteuerrecht wird der Eintritt gewisser Rechtsfolgen zunehmend vom Wissen des Unternehmers abhängig gemacht. Gleichzeitig sind viele umsatzsteuerliche Unternehmen Gesellschaften und somit nicht des Wissens fähig. Daher stellt sich die Frage, inwiefern das Wissen der für ein Unternehmen handelnden Personen diesem zugerechnet werden kann. Obwohl die Umsatzsteuer als allgemeine Verbrauchsteuer prinzipiell an objektive Merkmale anknüpft, wird im Umsatzsteuerrecht zunehmend das subjektive Element der Kenntnis aufgegriffen und der Eintritt gewisser Rechtsfolgen vom Wissen des umsatzsteuerlichen Unternehmers abhängig gemacht. Gleichzeitig ist zu konstatieren, dass ein Großteil der umsatzsteuerlichen Unternehmen Personenzusammenschlüsse in Form von Personen- oder Kapitalgesellschaften sind, die jedoch nicht des Wissens fähig sind. Daher stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen, innerhalb welcher Grenzen und auf welchen dogmatischen Grundlagen das Wissen der für ein umsatzsteuerliches Unternehmen handelnden natürlichen Personen diesem zugerechnet werden kann. Die Arbeit zeigt auf, dass hierbei insbesondere nicht auf die umfangreichen zivilrechtlichen Lösungsansätze der Wissenszurechnung zurückgegriffen werden darf, sondern ein umsatzsteuerrechtlich-autonomer Weg zur Lösung der Zurechnungsproblematik angezeigt ist. Vorwort - Abkürzungsverzeichnis - Einleitung - A. Anwendungsfelder der Wissenszurechnung im Umsatzsteuerrecht - B. Umgang mit der Zurechnung von Wissen in anderen (Teil )Rechtsgebieten - C. Bestandsaufnahme zur Wissenszurechnung im Umsatzsteuerrecht - D. Dogmatische Grundlagen und Einzelfragen der Wissenszurechnung im Umsatzsteuerrecht - E. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Literaturverzeichnis

Anna Viktoria Wilhelmine Karg ist Regierungsrätin in der Bayerischen Finanzverwaltung. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Nach ihrem Referendariat arbeitete sie am Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Steuerrecht und Öffentliches Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Herrn Prof. Dr. Drüen.

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